MINIBAGGERVERLEIH

Maschinen-Mietzenrale Mietpark

Häufig gestellte Fragen:


Reservieren


Sollte ich ein Gerät vorher reservieren?
Ja, eine Reservierung (auch kurzfristig) stellt sicher, dass ein Gerät zum gewünschten Termin verfügbar ist.
Reservierungen sind jederzeit tel. unter 08191 - 4288199 oder unter Kontakt möglich.

Wie sind Ihre Öffnungszeiten?
Montag bis Freitag 8.oo Uhr - 12.oo Uhr, 13.oo - 17.oo Uhr.
Sind Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende erreichbar?
Ja, mit Terminvereinbarung.
Kann ich eine bestehende Reservierung wieder absagen z.B. wegen schlechtem Wetter?
Ja, das ist möglich. Dadurch entstehen für Sie keine Kosten.

Abholung


Was muss ich vor der Abholung beachten?

1. Ist das Gerät reserviert?


Eine Reservierung stellt sicher, dass ein Gerät zum gewünschten Termin verfügbar ist.

2. Habe ich die erforderliche Kaution?


Kaution und Preise sollten bei der Reservierung vereinbart werden.

3. Reicht mein Fahrzeug für die Abholung aus?


Bei Abholung mit Tieflader ist eine ausreichende Zuglast zwingen erforderlich,
ohne Fahrzeugschein ist uns leider keine Ausgabe möglich.

Benötigen Sie eine Kaution?
Ja, als Erstkunde und bei Langzeitmieten benötigen wir die vorraussichtliche Miete als Kaution.
Ist die Lieferung von Minibaggern möglich?
Ja, bitte fragen Sie unsere pauschalen Frachttarife nach.
Frachttarife für Minibagger auf Anfrage (Tel. oder unter Kontakt) Lieferungen auch nach Kaufering, Hurlach, Türkheim, Erpfting, Ellighofen, Bad Wörishofen, Scheuring, Untermeitingen, Unterdießen, Oberdießen, Pürgen, Prittriching, Fischach, Großaitingen, Graben Lechfeld, Schwabmünchen, Emmenhausen, Waal, Dornstetten, Seestall, Mundraching, Buchloe, Holzhausen, Ettringen, Schwifting, Asch, Leeder und Umgebung.

Kann ich für den Transport Ihrer Geräte einen Tieflader dazu mieten?
Ja, es stehen Tieflader mit Auffahrrampen für Maschinen bis 2 t zur Verfügung.
Kann ich einen Minibagger und Tieflader mit meinem Fahrzeug ziehen?
Antwort (Angaben ohne Gewähr):
1. Sie müssen einen Führerschein besitzen, mit dem Sie Tieflader fahren dürfen (Klasse BE im Führerschein)
2. Sie dürfen Ihre Zuglast nicht überschreiten
Beispiel: Ich habe einen Zugwagen, der maximal 1,2 t ziehen darf.
(Angaben in Ihrer Zulassungsbescheinigung unter: technisch zulässige Zuglast gebremst in kg= O.1, technisch zulässige Zuglast ungebremst in kg= O.2) Darf ich einen Tieflader mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2 t ziehen, wenn dieser inklusive Beladung tatsächlich nur 1,2 t wiegt?
Das tatsächliche Gewicht des Tiefladers ist entscheidend.
Sie dürfen also den Tieflader mit zwei Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ziehen, solange er die maximal erlaubte Zuglast Ihres Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
Rechenbeispiel : Wiegt ein 2 t Tieflader leer 400 kg und hat Ihr Zugfahrzeug eine maximale Zuglast von 1,2 t, dürfen Sie den Tieflader noch mit 800 kg beladen.

Mietdauer


Wie lange ist ein Miettag?
Sie können das Gerät 24 Stunden behalten z.B. von 8.oo Uhr heute bis 8.oo Uhr morgen.
Innerhalb dieser 24 Stunden ist ein Miettag bei den meisten Geräten auf max. 8 Betriebsstunden begrenzt, außer bei Luftentfeuchtern.

Sind Wochen- oder Monatsrabatte möglich?
Ja, Wochen- oder Monatsrabatte sind möglich,
bitte fragen Sie uns nach einem Angebot speziell für Ihre Bedürfnisse.

Sind Kurzzeittarife möglich?
Nein, die Mindestmietdauer ist 1 Tag.

Allgemein


Welche Geräte kann ich bei Ihnen mieten?
Verschiedene Kettenbagger bis 3 t: Mietgeräte Rasenbaumaschine / Sämaschine: Sembdner


Was für Marken an Minibaggern bieten Sie an?
Bobcat: Bagger, Sembdner: Rasenbaumaschine, Remko: Raumluftentfeuchter und weitere Marken bei Verkaufsgeräten: Case, Hitachi, Kubota, Kobelco, Komatsu, Neuson, Terex, Takeuchi, Wacker Neuson, Yanmar.
Haben Sie weitere Fragen?
Dann können Sie uns telefonisch 08191 - 4288199 oder unter Kontakt erreichen.